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   OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-16 U 112/02   

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https://dejure.org/2003,12234
OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-16 U 112/02 (https://dejure.org/2003,12234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2003 - I-16 U 112/02 (https://dejure.org/2003,12234)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - I-16 U 112/02 (https://dejure.org/2003,12234)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 48 § 103
    Erfüllungswahl durch Veräußerung eines Gegenstandes; Begriff der Veräußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1306
  • ZIP 2007, 1875
  • NZI 2003, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 16 U 112/02
    Auslegungsbedürftige Erklärungen sind -- wenn es sich um empfangsbedürftige Willenserklärungen handelt -- so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH NJW 1992, 1446 f.).
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 103/80

    Umfang einer Garantiezusage - Einstandspflicht für die Einhaltung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 16 U 112/02
    Der Erklärungsempfänger ist nach Treu und Glauben verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (BGH NJW 1981, 2295, 2296).
  • BGH, 08.01.1998 - IX ZR 131/97

    Veräußerung von Vorbehaltsware durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 16 U 112/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welche die Parteien auch bereits angesprochen haben, können Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters allein noch nicht als Erfüllungswahl angesehen werden; vielmehr ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen sorgfältig zu prüfen, wie die Verwertungshandlung durch Dritte zu verstehen ist (BGH ZIP 1998, 298; MünchKomm- Huber , aaO, § 103 Rz. 157; Wimmer/Wegener, aaO, § 103 Rz. 59; str.).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des

    Die allgemeinen Bestimmungen über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) finden Anwendung (z.B. OLG Düsseldorf ZIP 2003, 1306, 1307).
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